Die deutschen „Standards zur Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen“ aus dem Jahr 1997 können sowohl vor dem Hintergrund der kürzlich veröffentlichten 7. “Standards of Care” der WPATH, als auch nach Maßgabe der jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts als veraltet gelten. Angeregt durch eine Anfrage des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hat die DGfS die Initiative ergriffen und VertreterInnen unterschiedlicher Fachgesellschaften zu einer gemeinsamen Arbeitsgruppe „Behandlungsempfehlungen Geschlechtsdysphorie“ eingeladen. Ziel ist eine grundlegende Revision der alten Leitlinien.
